Allgemeine Informationen
Wer ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit darlegt, kann bei der zuständigen Behörde nach § 40 Absatz 1 MessEG beantragen festzustellen, ob ein Messgerät die wesentlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 erfüllt, wobei anstelle der Fehlergrenzen nach § 6 Absatz 2 die in einer Rechtsverordnung nach § 41 Nummer 1 bestimmten Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten sind (Befundprüfung).
Für ein Messgerät oder eine damit verbundene Zusatzeinrichtung, das oder die bei der Ermittlung des Verbrauchs an Elektrizität, Gas, Wärme oder Wasser eingesetzt wird, kann die Feststellung nach Absatz 1 auch bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach § 40 Absatz 3 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie wie folgt:
Mess- und Eichgesetz
Mess- und Eichverordnung
Mess- und Eichwesen Niedersachsen
Landeseichbehörden
Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V.
Staatlich anerkannte Prüfstelle
Die Qualität der verwendeten Messgeräte sicher zu stellen, ist Aufgabe der unabhängigen, staatlich anerkannten Prüfstelle bei der Braunschweiger Netz GmbH.
Hier werden die verwendeten Zähler auf ihre Genauigkeit und Qualität geprüft. Dieses wird durch qualifiziertes Personal geleistet, welches von hochgenauen Prüfeinrichtungen unterstützt wird.
Antrag auf Befundprüfung eines Elektrizitätsmessgerätes
Antrag auf Befundprüfung eines Gaszählers
Antrag auf Befundprüfung eines Wärmemengenzählers
Antrag auf Befundprüfung eines Wasserzählers
Preise für Wechsel und Befundprüfung von Energie- und Wasserzähler
Zählt mein Zähler richtig?
Sie haben das Gefühl, dass Ihr Wasser- oder Energieverbrauch recht hoch ist oder möglicherweise nicht korrekt erfasst wurde?
Dies kann viele Ursachen haben:
- Sofern Sie eine elektrisch betriebene Heizungsanlage, zum Beispiel eine Wärmepumpe, Nachtspeicheröfen oder Radiatoren, oder eine Klimaanlage besitzen, verbrauchen Sie deutlich mehr Strom für die Nutzung dieser Geräte. Auch ist die Einstellung der Raumtemperatur entscheidend für den Stromverbrauch. Räume, die Sie selten nutzen, können kühler eingestellt werden.
- Die Anzahl der angeschlossenen Elektrogeräte beeinflusst den Stromverbrauch. Haben Sie beispielsweise einen Fernseher oder Computer und diese im Standbymodus, oder einen größeren Kaffeevollautomaten angeschafft, so kann dies den Verbrauch erhöhen.
- Haben sich Ihre Lebensgewohnheiten verändert und Sie arbeiten z.B. häufiger im Homeoffice, führt dies möglicherweise zu einem höheren Verbrauch.
- Leben nun mehr Personen in Ihrem Haushalt, weil sich Ihre Familiengröße verändert hat, hat dies ebenfalls Auswirkungen auf Ihren Verbrauch.
- Ältere Kühlschränke, Fernseher, Waschmaschinen etc. verbrauchen in der Regel mehr Strom als neuere Geräte.
- Die Art der Warmwassererzeugung spielt eine große Rolle beim Stromverbrauch – Durchlauferhitzer beispielsweise benötigen Strom, um das Wasser zu erwärmen.
Weitere Fragen
Welche Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden, bevor eine (kostenpflichtige) Zählerprüfung beauftragt wird?
Verbrauchsmessgeräte unterliegen speziellen Eichregeln und arbeiten in der Regel sehr zuverlässig. Höhere Wasser- oder Energierechnungen sind lediglich in Ausnahmefällen auf eine defekte Messeinrichtung zurückzuführen. Deshalb bitten wir Sie: Bevor Sie eine – gegebenenfalls für Sie kostenpflichtige – Zählerprüfung veranlassen, hinterfragen Sie bitte kritisch Ihren Verbrauch: Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Messgerät auch bei vollständig ausgeschalteter Versorgung einen Verbrauch erfasst. Eventuell ist es auch ratsam, mit einem Installationsunternehmen Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen, um Ihre Anlage prüfen zu lassen.
Jetzt haben Sie noch immer die Möglichkeit, durch eine Zählerprüfung (die sogenannte Befundprüfung) untersuchen zu lassen, ob Ihr Zähler richtig funktioniert und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Zählerprüfung übernimmt hierbei eine staatlich anerkannte und unabhängige Prüfstelle.
Wer trägt die Kosten für eine Zählerprüfung?
Sollte Ihr Zähler defekt sein, trägt BS|NETZ als Messstellenbetreiber die Kosten für die Prüfung Ihres Strom- oder Gaszählers. Bei Wasser- und Fernwärmezählern hingegen trägt diese bei einem negativen Ergebnis BS|ENERGY als Messstellenbetreiber. Funktioniert das Gerät innerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen einwandfrei, stellen wir Ihnen die Kosten für die Zählerprüfung in Rechnung. Die Preise für den Zählerwechsel und die Befundprüfung von Energie- und Wasserzählern finden Sie auf dieser Webpage.
Wie läuft die Zählerprüfung ab?
- Sollten Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Zähler richtig misst, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice. Die Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gern über den Ablauf der Befundprüfung.
- BS|NETZ baut Ihren Zähler aus und gleichzeitig einen neuen Zähler ein. Den ausgebauten Zähler übergibt BS|NETZ an eine staatlich anerkannte Prüfstelle. Eine Übersicht der Prüfstellen in Deutschland und der Prüfmöglichkeiten ist auf www.agme.de zu finden.
- Die Prüfstelle untersucht Ihren Zähler nach gesetzlichen Vorgaben. Weitere Informationen finden Sie auch in den Gesetzen und Verordnungen (u.a § 71 Messstellenbetriebsgesetz sowie § 39 f. Mess- und Eichgesetz und § 39, § 42 bis § 53 Mess- und Eichverordnung).
- Nach erfolgter Zählerprüfung erhalten Sie das Ergebnis.
- Sollte Ihr Zähler defekt sein, trägt BS|NETZ die Kosten für die Zählerprüfung. Funktioniert das Gerät innerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen einwandfrei, stellen wir Ihnen die Kosten für die Zählerprüfung in Rechnung. Die Preise für den Zählerwechsel und die Befundprüfung von Energie- und Wasserzählern finden Sie auf dieser Webpage.