Registrierung
im Marktstamm­datenregister

Was Sie über die Registrierung wissen müssen

Seit dem 1. Juli 2017 sind Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen dazu verpflichtet, sich und ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Die gilt auch für Kleinstanlagen, wie zum Beispel Bal­kon-PV-An­la­gen.

Wenn diese Registrierung nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht erfolgt, verringert sich die Vergütung für den Zeitraum, in dem die Anlage nicht registriert ist.  Darüber hinaus stellt der Verstoß gegen die Registrierungspflicht gemäß §21 Marktstammdatenregisterverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar.

Für Bestandsanlagen mit Inbetriebsetzung vor dem 01.07.2017 wurde der 31.01.2021 als spätestes Registrierungsdatum im Marktstammdatenregister-Portal bestimmt.

Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.