FAQ

Alle Erzeugungsanlagen sind anmeldepflichtig. Es bedarf einer Anmeldung nach der VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb. Steckerfertige Erzeugungsanlagen („Balkonanlagen“) bis 800 Watt, müssen Sie als Privatperson bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden

Es bedarf einer Anmeldung nach der VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb.

Diese Erzeugungsanlage muss nach der VDE-AR-N 4110 durch einen Elektrofachbetrieb bei uns angemeldet werden.

Ob Sie einen neuen Zähler benötigen, hängt von Ihrem derzeit verbauten ab. Sollte eine neuer Zähler nötig sein, wird der Tausch von Ihrem Elektrofachbetrieb angemeldet.

Arbeiten an elektrischen Anlagen – hierzu gehört auch Ihre Erzeugungsanlage – dürfen ausschließlich von bei uns eingetragenen Elektrofachbetrieben ausgeführt werden.