Messkonzepte

Damit Ihre Eigenerzeugung auch richtig gemessen und abgerechnet werden kann, reicht Ihr Installateur uns das für Ihre Einspeisesituation passende Messkonzept ein. Die bei BS|NETZ zur Anwendung kommenden Messkonzepte finden Sie hier.

Messkonzept Überschusseinspeisung ≤30kWp

Sie beziehen Ihren eigen erzeugten Strom und liefern den nicht benötigten Strom in das öffentliche Netz. Mehr Informationen finden Sie hier.

Messkonzept Überschusseinspeisung ≤ 30kWp mit Speicher 

Hierbei handelt es sich um eine klassische Überschusseinspeisung ≤30kWp mit einem Speicher. Sie beziehen Ihren eigen erzeugten Strom und speichern den nicht benötigten Strom in Ihrem Speicher. Nachts oder bei schlechterem Wetter können Sie dann Ihren eigen erzeugten Strom aus dem Speicher nutzen. Mehr Informationen finden Sie hier.

 Mieterstrom Selbstversorgergemeinschaft

Die Selbstversorgergemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass Sie Ihren gemeinsamen erzeugten Strom selber verbrauchen. Das Modell ist unter anderem für Mehrfamilienhäuser gedacht. Der Messstellenbetreiber stellt Ihnen den Zähler Z1 und Z2 zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.

Meldung bei Bestandsanlagen

Wechsel des Anlagenbetreibers

Sie kaufen oder verkaufen eine Erzeugungsanlage? Dann teilen Sie uns dies bitte mit und senden uns die für die Änderung benötigten Unterlagen, wie eine Kopie des Kaufvertrags, zu. Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an tks@bs-netz.de. Den Betreiberwechsel müssen Sie zudem im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen.

Änderung von Messkonzepten

Unmittelbar nach der Änderung von Messkonzepten muss Ihr Elektroinstallateur dies bei uns gemäß VDE-AR-N 4105 anmelden. Durch die Änderung der elektrischen Anlage benötigen wir einen aktualisierten Übersichtsschaltplan. Die Schemazeichnung muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten. Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an tks@bs-netz.de

Austausch einzelner Komponenten Ihrer Anlage

Unmittelbar nach dem Austausch von Komponenten muss Ihr Elektroinstallateur diesen bei uns melden. Bei Leistungsänderungen <135kW muss dies nach der VDE-AR-N 4105 angemeldet werden. Durch die Änderung in der elektrischen Anlage benötigen wir einen aktualisierten Übersichtsschaltplan. Die Schemazeichnung muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten. Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an tks@bs-netz.de.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie die Leistungsänderungen auch im Marktstammdatenregister anpassen müssen.