Wie Sie Ihre Photovoltaikanlage bei uns anmelden, erklären wir Ihnen hier:
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage und der Anschluss an das Stromnetz inkl. Zählerbestellung muss durch einen von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen prüfen wir, ob alle notwendigen Informationen vorliegen. Sollten wir noch Rückfragen haben, melden wir uns bei Ihnen.
Bevor wir Ihnen eine Einspeisezusage geben können, führen wir für Ihr Vorhaben eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Das heißt, wir ermitteln, ob der Anschluss der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Netzanschluss überhaupt möglich ist.
Mit der Einspeisezusage erhalten Sie von uns eine Aufstellung über die für Sie anfallenden Kosten. Bitte prüfen Sie die Angaben und senden Sie uns dann die Betreiber-Bestätigung unterschrieben zurück. Erst dann können wir die Baufreigabe erteilen.
Nach der Herstellung der Betriebsbereitschaft Ihrer Photovoltaikanlage meldet uns Ihr Elektroinstallateur die Fertigstellung der Anlage. Jetzt können Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) registrieren. Diese Registrierung ist unbedingt notwendig, damit wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung auszahlen können. Sollte Ihnen die Registrierungsbestätigung der BNetzA bei der Fertigmeldung noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte schnellstmöglich nach, damit wir die Vergütung auszahlen können. Die Anmeldung bei der BNetzA ist über folgende Internetseite möglich: Marktstammdatenregister
Nach Eingang Ihrer Fertigmeldung beauftragen wir die Zählersetzung und die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen. Damit wird der Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an das Stromnetz von BS|NETZ vollzogen. Den Termin zur Zählersetzung stimmt Ihr Elektroinstallateur mit uns ab.
Nach der Zählersetzung bestätigen wir Ihnen den Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage an unser Stromnetz. Die Vergütungsauszahlung erfolgt (bei monatlichen Abschlägen) zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen auf Ihrer Abrechnung oder Ihrem Abschlagsplan. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Auf dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung im ersten Quartal des Folgejahres. Damit Ihre Eigenerzeugung auch richtig gemessen und abgerechnet werden kann, reicht Ihr Installateur uns das für Ihre Einspeisesituation passende Messkonzept ein.
FAQ
Muss ich meine Erzeugungsanlage anmelden?
Alle Erzeugungsanlagen >800 kWp sind anmeldepflichtig. Es bedarf einer Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb. Das entsprechende Dokument finden Sie im Downloadbereich.
Wie melde ich meine Erzeugungsanlage richtig an?
Ihre Anlage muss nach der VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb angemeldet werden. Das entsprechende Dokument finden Sie im Downloadbereich.
Benötige ich einen neuen Zähler für meine Erzeugungsanlage?
Dies hängt von Ihrem verbauten Zähler ab. Sollte eine neuer Zähler notwendig sein, wird der Tausch von Ihrem Elektrofachbetrieb angemeldet.
Darf ich meine Erzeugungsanlage selbst montieren und anschließen?
Arbeiten an elektrischen Anlagen – hierzu gehört auch Ihre Erzeugungsanlage – dürfen ausschließlich von eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen ausgeführt werden.
Muss ich meine „steckerfertige“ Erzeugungsanlage anmelden?
Steckerfertige Erzeugungsanlagen („Balkonanlagen“) bis 800 Watt, müssen Sie als Privatperson bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden
Darf ich meine „steckerfertige“ Erzeugungsanlage an einer Haushaltssteckdose anschließen?
Zulässig ist nur eine Verbindung mit dem Stromkreis über einen Festanschluss (wie zum Beispiel beim Elektroherd) oder der Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose.