Netzanschlüsse für Strom, Erdgas, Trinkwasser, Fernwärme und Glasfaser

Egal ob Lagerhalle, Bürogebäude oder Produktionsstätte – wir sorgen dafür, dass Sie zuverlässig an das Versorgungsnetz angeschlossen werden.

 Für jeden Netzanschluss sowie für jede Leistungserhöhung wird eine Netzanmeldung benötigt. Diese muss von einem Vertragsinstallationsunternehmen  eingereicht werden. Mit den Angaben aus der Netzanmeldung berechnet unser Technischer Kundenservice die richtige Größe des Netzanschlusses oder der Sicherungen bzw. der notwendigen Dimensionen des Anschlusses. Bei sehr großen elektrischen Leistungen ab ca. 250 kW kann eine kundeneigene Transformatorenstation notwendig werden. Diese Kundenstation wird dann in unser Mittelspannungsnetz (20 kV) eingebunden. Für die benötigte Station können wir Ihnen auch gerne ein Angebot unterbreiten.

Für große Erdgasbedarfe kann ebenfalls eine Kundenstation notwendig werden. Dies ist auch der Fall, wenn Ihr Anschluss in einem Gebiet mit Hochdruckleitungen liegt.

Für den Trinkwasseranschluss ist der Spitzenvolumenstrom, die maximal in einer Sekunde benötigte Wassermenge, ausschlaggebend für die Auslegung von Anschluss und Zähler.

Ihr Weg zum Netzanschluss in sechs Schritten:

Setzen Sie sich mit Ihrem Planer zusammen

Für eine optimale Planung hinsichtlich der Auslegung des Netzanschlusses ist es wichtig, genau zu wissen, welche Leistung benötigt wird. Ihr Planer oder auch Ihr Installateur unterstützen Sie gerne dabei.

Kontaktieren Sie uns

Je früher Sie und Ihr Planer mit uns in Verbindung treten, desto besser kann unsere Infrastruktur auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Zur Info: Für den Stromanschluss  brauchen die gleichzeitig benötigte Leistung, die am Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden soll. Sofern diese Leistung ca. 250 kW übersteigt, kann eine kundeneigene Transformatorenstation notwendig werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der angegebene Wert nur ein ungefährer Wert ist. Konkret muss jedes Projekt einzeln bewertet werden. Wenn Sie eine eigene Transformatorenstation benötigen, können wir Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten. Nachdem wir Ihre Angaben haben, prüfen wir den optimalen Anschlusspunkt und die dafür geltenden Bedingungen. Wir treten dann wieder in Kontakt mit Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen. Dies kann ein iterativer Prozess sein.

Melden Sie Ihren Netzanschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde

Ihr Installateur reicht die Anmeldung zum Netzanschluss mit der Angabe der gleichzeitig benötigten Leistung und den besonderen Verbrauchern wie z.B. Aufzugsanlagen oder Maschinen bei uns ein.

Sie erhalten ein Angebot von uns

Nachdem alle Unterlagen eingereicht sind und wir alle weiteren Rahmenbedingungen mit Ihnen besprochen haben, erhalten Sie von uns ein Angebot zum Netzanschluss.

Sie erteilen uns den Auftrag

Sie möchten unser Angebot annehmen? Dann schicken Sie bitte die Auftragserteilung unterschrieben auf dem Postweg an uns zurück oder scannen Sie den unterzeichneten Auftrag und senden ihn an tks(at)bs-netz.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen die Termine für die Herstellung des Netzanschlusses zu koordinieren. Bitte beachten Sie, dass es bei großen Leistungen zu erheblichen Vorlaufzeiten kommen kann, da ggf. neue Infrastruktur wie Leitungen, Verteilerschränke oder Stationen aufgebaut werden muss.

Wir kümmern uns um Ihren Netzanschluss

Sobald Ihr Bauvorhaben soweit fortgeschritten ist, dass ein Netzanschluss installiert werden kann, das heißt, dass der Hausanschlussraum zugänglich und verschließbar ist, die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung frei ist – es dürfen keine Gerüste, Erdaushub und sonstige Baumaterialien im Weg liegen – und die vereinbarten Eigenleistungen (optional) vollständig und den Vorgaben entsprechend ausgeführt sind (Graben, Mauerdurchführung) können wir in Abstimmung mit Ihnen den Netzanschluss installieren.

Ihr Installateur errichtet die Hausinstallation und beantragt Ihre(n) Zähler bei uns

Nachdem die Hausinstallation errichtet ist, meldet uns Ihr Installateur die Fertigstellung. Nun können wir den Einbau Ihrer Messeinrichtung veranlassen. Jetzt können Sie Ihren Netzanschluss nutzen.

Rahmenbedingungen für den Netzanschluss

Die Braunschweiger Netz GmbH wendet grundsätzlich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an. Des Weiteren finden die Ergänzenden Bedingungen Strom und Erdgas der Braunschweiger Netz GmbH Verwendung. Sie regeln z.B. die Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), der zuzüglich zu den Netzanschlusskosten berechnet wird und je nach Baugebiet und Anschlussleistung unterschiedlich hoch sein kann.

Die NAV und die NDAV regeln die allgemeinen Bedingungen, zu denen wir Kunden (Anschlussnehmer) an unser Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz anschließen. Diese Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Anschlussnehmer ist jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes oder Gebäudes. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss zur Entnahme von Energie nutzt.

Die Verordnungen regeln auch, dass wir mit Ihnen einen Netzanschlussvertrag abschließen müssen. Im Netzanschlussvertrag wird beispielsweise vereinbart, welche Leistung Sie über den Netzanschluss beziehen können. Der Netzanschlussvertrag beinhaltet nicht die Belieferung mit Strom oder Erdgas. Ein Muster des Netzanschlussvertrages finden Sie hier.

Sofern Sie nicht Eigentümer oder Erbauberechtigter eines Grundstückes sind, benötigen Sie für die Beantragung eines Netzanschlusses eine Zustimmung des Grundstückseigentümers.

Neben diesen Verordnungen gibt es noch die Ergänzungen Bedingungen. Diese regeln z.B. die Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), der zuzüglich zu den Netzanschlusskosten berechnet wird und je nach Baugebiet und Anschlussleistung unterschiedlich hoch sein kann.

Unsere Ergänzenden Bedingungen für Strom finden Sie hier.

Unsere Ergänzenden Bedingungen für Erdgas finden Sie hier.

Trinkwasser

In Braunschweig ist nicht nur BS|NETZ für das Trinkwassernetz verantwortlich und BS|ENERGY der Wasserversorger, sondern auch der Wasserverband Weddel-Lehre, der folgende Ortsteile versorgt: Bevenrode, Dibbesdorf, Hondelage, Mascherode, Rautheim, Schapen, Stöckheim, Volkmarode und Waggum.

Informationen zur Wasserqualität in den von BS|ENERGY versorgten Bereichen finden Sie hier hier. Anhand der Trinkwasseranalyse kann Ihr Installateur die Materialauswahl für Ihre Installation treffen.

Löschwasser

Für die Bereitstellung des Löschwassergrundschutzes ist die jeweilige Gemeinde, hier die Stadt Braunschweig, verantwortlich. BS|ENERGY liefert aus dem Trinkwassernetz im Rahmen der Verfügbarkeit Trinkwasser für Löschzwecke.

Benötigen Sie eine Stellungnahme des zur Verfügung stehenden Löchwassergrundschutzes nach DVGW Arbeitsblatt W405, z. B. für eine Beantragung gemäß §§ 64, 65 NBauO, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer genauen Beschreibung des Objektes (Anschrift, Lageplan) und Angaben zur benötigten Löschwassermenge an folgende E-Mail-Adresse: tks(at)bs-netz.de. Nach wenigen Tagen erhalten Sie die entsprechende Stellungnahme und den dazugehörigen Hydrantenplan (Radius: 300 m).

Was kostet Ihr Netzanschluss?

Da es sich bei dem Anschluss von gewerblichen Objekten meistens nicht um einen Standardanschluss handelt, können wir hier keine Preise nennen. Gerne erstellen für Sie ein passendes und wirtschaftlich optimiertes Angebot. Dieses können Sie in Ruhe bewerten und mit uns diskutieren.

Netzanschluss Fernwärme

Für das Fernwärmenetz in Braunschweig ist BS|ENERGY verantwortlich. BS|NETZ erstellt für BS|ENERGY die Anschlüsse für Kunden. Für Angebote zum Anschluss an das Fernwärmenetz wenden Sie sich bitte an BS|ENERGY.

Netzanschluss Glasfaser

BS|NETZ erschließt im Auftrag von BS|ENERGY alle Neubaugebiete in Braunschweig mit einem FTTH-Netz (fibre to the home, Glasfaser).

Darüber hinaus hat BS|NETZ im Auftrag von BS|ENERGY auch alle Gewerbegebiete in Braunschweig ebenfalls mit einem Glasfasernetz ausgestattet. Wenn Sie noch keinen Anschluss an das Zukunftsnetz haben, kann Ihnen BS|ENERGY ein Angebot unterbreiten.

Auch außerhalb von diesen Gebieten kann ein Anschluss möglich sein. Dazu benötigen Sie einen Provider, einen Anbieter von Internetdiensten, der individuell für Ihr Objekt bei uns einen Anschluss anfragen kann. Nach Prüfung, Angebot und Auftrag schließen wir dann Ihr Objekt mit einem Dark Fibre-Anschluss an unser Glasfasernetz an. Ihr Provider stellt Ihnen dann die bei ihm beauftragen Dienste zur Verfügung.

Wichtig: BS|NETZ stellt die Infrastruktur für den Glasfaseranschluss bereit. Den aktiven Dienst (Internet / Telefon) stellt immer ein Dienstanbieter (Provider) bereit.