Ihr Weg zum Netzanschluss in vier Schritten:
Melden Sie Ihren Netzanschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde
Mit unserem Online-Service „Netzanschluss anmelden“ können Sie als Bauherr – alternativ auch Ihr Architekt, Planer oder Installateur – den Anschluss Ihrer Immobilie an das öffentliche Versorgungsnetz ganz bequem und einfach am Bildschirm anstoßen. Unser Bauherrenportal ist für die Anmeldung sämtlicher Gewerke (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation) ausgelegt. Sie erreichen unser Bauherrenportal hier.
Nachdem Sie über unser Bauherrenportal alle erforderlichen Informationen und Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Netzanschluss-Angebot.
Sie erteilen uns den Auftrag
Sie möchten unser Angebot annehmen? Dann schicken Sie bitte die Auftragserteilung unterschrieben auf dem Postweg an uns zurück oder scannen Sie den unterzeichneten Auftrag und senden ihn an tks(at)bs-netz.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen die Termine für die Herstellung des Netzanschlusses zu koordinieren.
Wir kümmern uns um Ihren Netzanschluss
Ist der Bau Ihrer Immobilie so weit fortgeschritten, dass der Hausanschlussraum zugänglich und verschließbar ist, die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung frei ist – es dürfen keine Gerüste, Erdaushub und sonstige Baumaterialien im Weg liegen – und die vereinbarten Eigenleistungen (optional) vollständig und den Vorgaben entsprechend ausgeführt sind (Graben, Mauerdurchführung)?
Ihr Installateur errichtet die Hausinstallation und beantragt Ihre(n) Zähler bei uns
Sobald die Hausinstallation errichtet ist, meldet uns Ihr Installateur die Fertigstellung. Nun können wir den Einbau Ihrer Messeinrichtung veranlassen. Jetzt können Sie Ihren Netzanschluss nutzen.
Was kostet Ihr Netzanschluss? Hier gelangen Sie zu den Preisen
Trinkwasser
In Braunschweig ist nicht nur BS|NETZ für das Trinkwassernetz verantwortlich und BS|ENERGY der Wasserversorger, sondern auch der Wasserverband Weddel-Lehre, der folgende Ortsteile versorgt: Bevenrode, Dibbesdorf, Hondelage, Mascherode, Rautheim, Schapen, Stöckheim, Volkmarode und Waggum.
Informationen zur Wasserqualität in den von BS|ENERGY versorgten Bereichen finden Sie hier. Anhand der Trinkwasseranalyse kann Ihr Installateur die Materialauswahl für Ihre Installation treffen.
Rahmenbedingungen für den Netzanschluss
Die Braunschweiger Netz GmbH wendet grundsätzlich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an.
Die NAV und die NDAV regeln die allgemeinen Bedingungen, zu denen wir Kunden (Anschlussnehmer) an unser Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz anschließen. Diese Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Anschlussnehmer ist jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes oder Gebäudes. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss zur Entnahme von Energie nutzt.
Die Verordnungen regeln auch, dass wir mit Ihnen einen Netzanschlussvertrag abschließen müssen. Im Netzanschlussvertrag wird beispielsweise vereinbart, welche Leistung Sie über den Netzanschluss beziehen können. Der Netzanschlussvertrag beinhaltet nicht die Belieferung mit Strom oder Erdgas. Ein Muster des Netzanschlussvertrages finden Sie im Downloadbereich.
Sofern Sie nicht Eigentümer oder Erbauberechtigter eines Grundstückes sind, benötigen Sie für die Beantragung eines Netzanschlusses eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Downloadbereich.
Neben diesen Verordnungen gibt es noch die Ergänzungen Bedingungen. Diese regeln z.B. die Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), der zuzüglich zu den Netzanschlusskosten berechnet wird und je nach Baugebiet und Anschlussleistung unterschiedlich hoch sein kann.
Unsere Ergänzenden Bedingungen für Strom finden Sie im Downloadbereich.
Unsere Ergänzenden Bedingungen für Gas finden Sie im Downloadbereich.
Netzanschlüsse Fernwärme und Glasfaser
Netzanschluss Fernwärme
Für das Fernwärmenetz in Braunschweig ist BS|ENERGY verantwortlich. BS|NETZ erstellt für BS|ENERGY die Anschlüsse für Kunden.
Für Neubaugebiete können Sie die Anschlusserstellung – analog zur Beantragung der anderen Medien – zukünftig über das Bauherrenportal beantragen. Sie erreichen unser Bauherrenportal hier
Für Anschlüsse außerhalb von Neubaugebieten wenden Sie sich bitte an BS|ENERGY. Die Ergänzenden Bedingungen für Fernwärme finden Sie hier.
Netzanschluss Glasfaser
BS|NETZ erschließt im Auftrag von BS|ENERGY alle Neubaugebiete in Braunschweig mit einem FTTH-Netz (fibre to the home, Glasfaser).
Für Neubaugebiete können Sie die Netzanschlusserstellung – analog zur Beantragung der anderen Medien – zukünftig über das Bauherrenportal beantragen. Sie erreichen unser Bauherrenportal hier
Die Preise für Glasfaseranschlüsse in Neubaugebieten erfahren Sie hier.
Anschlüsse für Privatkunden außerhalb von Neubaugebieten können derzeit nicht angeboten werden.
Wichtig: BS|NETZ stellt die Infrastruktur für den Glasfaseranschluss bereit. Den aktiven Dienst (Internet / Telefon) stellt immer ein Dienstanbieter (Provider) bereit.