Wallbox / Ladesäule

Ladeeinrichtungen für Elektromobilität

Jede Ladeeinrichtung muss von einem eingetragenen Installationsunternehmen installiert und bei uns angemeldet werden. Sofern die gewünschte Ladeeinrichtung eine höhere Leistung als 12 kW hat, muss der Anschluss vorab von uns geprüft und genehmigt werden. Bis 12 kW müssen Sie Ihre Ladeeinrichtung lediglich bei uns als Netzbetreiber anmelden. Wichtig: Auch hier muss die Installation durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb vorgenommen werden. Informationen rund um die Elektromobilität in Braunschweig finden Sie hier.

Einfamilienhaus

Wählen Sie sich eine für Sie passende Ladeeinrichtung aus oder stimmen Sie dies Auswahl mit Ihrem Installationsunternehmen ab. In der Regel wird bei Einfamilienhäusern eine Wallbox installiert. Ihr Installationsunternehmen meldet die Wallbox bei uns an und nimmt dann den Anschluss und die Verkabelung an Ihr hausinternes Stromnetz vor.

Bis zu einer Leistung von 12 kW ist die Ladeeinrichtung anzeigepflichtig. Für Leistungen darüber hinaus ist eine vorherige Zustimmung durch uns notwendig. Sollte der Netzanschluss für die Mehrleistung durch Ihre Ladeeinrichtung nicht ausgelegt sein, können Sie gern ein Angebot für die Verstärkung des Netzanschlusses an die gewünschte Leistung bei uns einholen.

Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen

Viele Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern würden sich gerne ein Elektrofahrzeug zulegen. Doch ohne eigene Lademöglichkeit Zuhause ist die Anschaffung nicht sehr attraktiv. Deshalb: Zunächst einmal müssen Sie mit dem Verwalter der WEG die Zustimmung zur Installation von Ladeeinrichtungen klären. Wir benötigen dann von Ihrem Installateur eine Aufstellung der Gesamtleistung zur Elektromobilität, damit wir den Netzanschluss dahingehend prüfen und ggf. verstärken können. Gern können Sie ein Angebot für die Verstärkung des Netzanschlusses an die gewünschte Leistung bei uns einholen. Ihr Installationsunternehmen kann dann nach diesen Klärungen die Ladeeinrichtungen bei uns anmelden. Nach unserer Zustimmung können die Ladeeinrichtungen dann installiert werden.



Garagenhof

Der Wunsch nach Ausstattung von Garagenhöfen für Elektromobilität stellt Sie und uns vor einige Herausforderungen. Es gibt sehr viele unterschiedliche rechtliche und technische Situationen, die alle einer individuellen Lösung bedürfen. Auf der folgenden Abbildung stellen wir Ihnen unsere Lösungsansätze vor. Auch hierbei gilt: Die Installation muss durch ein Installationsunternehmen erfolgen. Sie und Ihr Installationsunternehmen erarbeiten dann gemeinsam mit uns die für SIe passende Lösung.

Wichtige Informationen hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich.

Tiefgarage

Bei der Ausstattung von Tiefgaragen verhält es sich ähnlich wie bei Mehrfamilienhäusern und Garagenhöfen. Es gibt hier viele Möglichkeiten des Anschlusses von Ladeeinrichtungen. Die nachfolgende Abbildung soll Ihnen eine Orientierung zur möglichen Installation geben.

Wichtige Informationen hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich.

Parkplätze

Für den Anschluss von Ladeeinrichtungen auf nicht öffentlichen Parkplätzen gelten die in der Abbildung dargestellten Rahmenbedingungen.

Wichtige Informationen hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich.