Elektromobilität
in Braunschweig

Melden Sie jetzt Ihre Wallbox an

Die Inbetriebnahme von privaten oder öffentlichen Wallboxen (Ladeeinrichtungen) ist generell anmeldepflichtig. Wenn Sie eine Wallbox bis 12 kW in Betrieb nehmen wollen oder bereits in Betrieb genommen haben, können Sie dies hier tun. Die Anmeldung ist für Sie kostenfrei und beansprucht etwa zwei Minuten. Die erhobenen Daten verwenden wir lediglich zum Zwecke der Netzoptimierung. Informationen zum Anschluss von Wallboxen und Ladesäulen in verschiedenen Konstellationen finden Sie hier.

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Fragen und Antworten zum Laden von E-Fahrzeugen

Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug Zuhause laden? Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie bei der Installation Ihrer Wallbox (Ladeeinrichtung) beachten sollten.

Muss ich meine Ladeeinrichtung anmelden?

Ladeeinrichtungen bis 12 kW müssen bei BS|NETZ lediglich angezeigt werden – eine Information per E-Mail oder Brief an uns reicht aus. Alternativ können Sie dafür auch unser Online-Formular nutzen.

Ladeeinrichtungen über 12 kW sind anmeldepflichtig. Es bedarf einer Netzanmeldung inklusive Datenblatt durch einen Elektrofachbetrieb. Gleiches gilt, wenn die Summenleistung 12 kW überschreitet.

Wie melde ich meine Ladeeinrichtung richtig an?

Wenn Sie eine Wallbox bis 12 kW in Betrieb nehmen wollen oder bereits in Betrieb genommen haben, können Sie unser Online-Formular nutzen. Die Anmeldung ist für Sie kostenfrei und beansprucht etwa zwei Minuten.

Muss ich auch mobile Ladeeinrichtungen anmelden?

Mobile Ladeeinrichtungen müssen zwar nicht angemeldet werden, allerdings ein Ladepunkt (zum Beispiel eine Wandsteckdose), der für solche Ladeeinrichtungen dauerhaft benutzt werden soll.

Ab welcher Ladeleistung ist meine Ladeeinrichtung genehmigungspflichtig?

Ladeeinrichtungen größer 12 kW sind anmelde- und genehmigungspflichtig.

Wie bekomme ich eine Bestätigung bzw. eine Genehmigung (Ladeeinrichtungen größer 12 kW)?

Melden Sie Ihre Ladeeinrichtung einfach über Ihren Elektrofachbetrieb bei uns an und Sie erhalten eine Bestätigung von uns.

Benötige ich einen separaten Zähler für meine Ladeeinrichtung?

Ein separater Zähler für Ihre Ladeeinrichtung ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie allerdings den nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes möglichen günstigeren Netztarif nutzen möchten, ist ein eigener Zählerplatz für Ihre Ladeeinrichtung erforderlich.

Welche Ladeleistung kann ich an meinem Netzanschluss (Hausanschluss) anschließen?

Ladeleistungen bis 12 kW sind in der Regel bedenkenlos zu installieren, aber auch hier sollte die gesamte elektrische Anlage betrachtet werden.

Ladeleistungen über 12 kW müssen nach Ihrer Anmeldung bei uns geprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Summenleistung 12 kW überschreitet.

Darf ich mein Elektrofahrzeug an einer Haushaltssteckdose laden?

Eine Schuko-Steckdose an der Außenwand, im Carport oder in der Garage ist kein geeigneter dauerhafter Ladepunkt für Ihr Elektrofahrzeug. Dauerbelastungen im Ladebetrieb Ihres Elektrofahrzeuges können zu thermischen Überlastungen führen. Bitte wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb Ihres Vertrauens – er kann weitere Auskunft geben.

Darf ich die Ladeeinrichtung selbst montieren und anschließen?

Arbeiten an elektrischen Anlagen – hierzu gehört auch Ihre Ladeeinrichtung – dürfen ausschließlich von Elektrofachbetrieben ausgeführt werden.

Wird die Anschaffung einer Wallbox gefördert?

Es gibt Fördermöglichkeiten für eine Wallbox. Zum Beispiel bezuschusst die KfW den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW.

Gesetzlich geregelt

Für den Betrieb von Ladeeinrichtungen≤ 12 kW ist eine Steuerung gemäß § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH (BS|NETZ) aktuell nicht erforderlich. Grundsätzlich besteht allerdings die Möglichkeit, eine Ladeeinrichtung als steuerbare Verbrauchseinrichtung anzumelden. Dazu sind die Vorgaben des §14a EnWG, der technischen Anschlussregeln (TAR) VDE-AR-N 4100, der technischen Anschlussbedingungen (TAB) und des jeweiligen Messstellenbetreibers zu berücksichtigen. Diese Aussage gilt vorbehaltlich einer Novellierung des § 14a EnWG.