Elektromobilität
in Braunschweig

Anmeldung Ihrer Wallbox

Die Inbetriebnahme von Ladeeinrichtungen (Wallboxen) ist generell anmeldepflichtig. Wenn Sie eine Wallbox bis 12 kW in Betrieb nehmen wollen oder bereits in Betrieb genommen haben, muss Ihr Installateur dies über unser Netzportal anmelden. Die erhobenen Daten verwenden wir lediglich zum Zwecke der Netzoptimierung. Bitte beachten Sie, dass Ladeeinrichtungen mit einer Summenleistung von über 12 kW genehmigungspflichtig durch den Netzbetreiber sind. Hierfür muss der Installateur eine Voranfrage über unser Netzportal stellen.

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Fragen und Antworten zum Laden von E-Fahrzeugen

Sie möchten Ihr Elektrofahrzeug Zuhause laden? Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie bei der Installation Ihrer Wallbox (Ladeeinrichtung) beachten sollten.

Muss ich meine Ladeeinrichtung anmelden?

Ladeeinrichtungen sind anmeldepflichtig. Es bedarf einer Netzanmeldung inklusive Datenblatt durch einen Elektrofachbetrieb. Gleiches gilt, wenn die Summenleistung 12 kW überschreitet.

Muss ich auch mobile Ladeeinrichtungen anmelden?

Mobile Ladeeinrichtungen müssen zwar nicht angemeldet werden, allerdings ein Ladepunkt (zum Beispiel eine Wandsteckdose), der für solche Ladeeinrichtungen dauerhaft benutzt werden soll.

Ab welcher Ladeleistung ist meine Ladeeinrichtung genehmigungspflichtig?

Ladeeinrichtungen größer 12 kW sind anmelde- und genehmigungspflichtig.

Wie bekomme ich eine Bestätigung bzw. eine Genehmigung (Ladeeinrichtungen größer 12 kW)?

Melden Sie Ihre Ladeeinrichtung einfach über Ihren Elektrofachbetrieb bei uns an und Sie erhalten eine Bestätigung von uns.

Benötige ich einen separaten Zähler für meine Ladeeinrichtung?

Ein separater Zähler für Ihre Ladeeinrichtung ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie allerdings den nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes möglichen günstigeren Netztarif nutzen möchten, ist ein eigener Zählerplatz für Ihre Ladeeinrichtung erforderlich.

Welche Ladeleistung kann ich an meinem Netzanschluss (Hausanschluss) anschließen?

Ladeleistungen bis 12 kW sind in der Regel bedenkenlos zu installieren, aber auch hier sollte die gesamte elektrische Anlage betrachtet werden.

Ladeleistungen über 12 kW müssen nach Ihrer Anmeldung bei uns geprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Summenleistung 12 kW überschreitet.

Darf ich mein Elektrofahrzeug an einer Haushaltssteckdose laden?

Eine Schutzkontakt-Steckdose an der Außenwand, im Carport oder in der Garage ist kein geeigneter dauerhafter Ladepunkt für Ihr Elektrofahrzeug. Dauerbelastungen im Ladebetrieb Ihres Elektrofahrzeuges können zu thermischen Überlastungen führen. Bitte wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb Ihres Vertrauens – er kann weitere Auskunft geben.

Darf ich die Ladeeinrichtung selbst montieren und anschließen?

Arbeiten an elektrischen Anlagen – hierzu gehört auch Ihre Ladeeinrichtung – dürfen ausschließlich von Elektrofachbetrieben ausgeführt werden.

Wird die Anschaffung einer Wallbox gefördert?

Es gibt Fördermöglichkeiten für eine Wallbox. Zum Beispiel bezuschusst die KfW den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW.

Gesetzlich geregelt

Für den Betrieb von privaten und halb-öffentlichen Ladeeinrichtungen ab 4,2 kW ist eine Steuerung gemäß § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) im Netzgebiet der Braunschweiger Netz GmbH (BS|NETZ) seit dem 01.01.2024 anzuwenden. Das heißt, die Ladeeinrichtungen müssen auch generell steuerbar sein.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite “steuerbare Verbrauchseinrichtungen.