EEG-Berichte & Umlage

EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage sollen die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien bundesweit verteilt werden. Im Prinzip funktioniert die EEG-Umlage folgendermaßen: Netzbetreiber sind gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014 und EEG 2021) dazu verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen und in festgelegter Höhe zu vergüten. Der von diesen Anlagen eingespeiste EE-Strom wird von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse verkauft. Meist ist der Strompreis an der Börse geringer, als der gesetzlich vorgegebene Vergütungspreis. Die Differenz wird aus der EEG-Umlage ausgeglichen. Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die EEG-Umlage jährlich auf einer gemeinsamen Internetseite.

Allerdings fällt nicht nur für den aus dem öffentlichen Netz über einen Stromlieferanten bezogenen Strom die EEG-Umlage an. Auch für selbst verbrauchten (oder an Dritte, zum Beispiel Mieter, gelieferten) Strom aus einer EEG- oder KWK-Anlage besteht gemäß § 61 EEG 2021 eine grundsätzliche Pflicht zur Zahlung der (anteiligen) EEG-Umlage durch den Eigenversorger (oder Letztverbraucher). Weitere Informationen zum Thema EEG-Umlage und Eigenversorgung gibt es im Energielexikon der Bundesnetzagentur.

Die Meldepflicht für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014

Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. August 2014, deren erzeugter Strom ganz oder teilweise selbst oder von Dritten verbraucht wird, haben die Pflicht, dem Netzbetreiber (oder dem Übertragungsnetzbetreiber bei Drittversorgung) die umlagepflichtige Strommenge bis zum 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr zu melden.

Auch ältere Anlagen können von dieser Pflicht betroffen sein, sofern relevante Änderungen nach dem 31. Juli 2014 stattgefunden haben.

Zur Unterstützung der Erfüllung der Meldepflicht stellen wir den beteiligten Anlagenbetreibern im Downloadbereich entsprechende Fragebögen zur Verfügung.

Die Meldepflicht für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. August 2014

Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. August 2014 nutzen bitte den Fragebogen aus dem Downloadbereich. Weitere Informationen zu dieser und anderen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb von EEG- und KWK-Anlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

EEG-Berichte

Die EEG-Berichte der vergangenen Jahre können Sie im Downloadbereich einsehen.