Redispatch

Redispatch 2.0

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen. Diese sollen den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren. Die gesetzliche Neuregelung nimmt nun auch die Betreiber von kleineren Erzeugeranlagen, zum Beispiel Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), mit in die Pflicht.

Was ist Redispatch?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Stromnetzbetreiber dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in ihrem Netz zu sorgen. Um für Sicherheit und Stabilität im Stromnetz zu sorgen sowie zur Vermeidung von Netzengpässen werden sogenannte Redispatch-Maßnahmen durchgeführt.Ziel des Redispatch 2.0 ist u.a. die Optimierung des Netzengpassmanagements angesichts der signifikant steigenden Anzahl an neuen dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugungseinheiten.

Welche Erzeugungsanlagen fallen unter die Regelungen des Redispatch 2.0?

Unter die neuen Regelungen fallen alle Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), konventionelle Energieerzeugungsanlagen und Speicher ab einer Leistung von 100 kW sowie alle EE- und KWK-Anlagen, die dauerhaft fernsteuerbar sind.Damit die betroffenen Anlagen in das neue Regime überführt werden können, leiten Netzbetreiber deutschlandweit aktuell die ersten Implementierungsschritte ein. BS|NETZ schreibt derzeit die betroffenen Anlagenbetreiber im Netzgebiet an, um sie über ihre neue Rolle im Einspeise-Prozess zu informieren und die benötigten Daten zu erfragen.

Die neuen Aufgaben der Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber müssen im Rahmen von Redispatch 2.0 insbesondere folgende Aufgaben erfüllen:

  • Stammdatenlieferungen zu den Erzeugungseinheiten
  • Lieferung von Plandaten (Planwertmodell)
  • Lieferung von Informationen über Nichtbeanspruchbarkeiten
  • Alle Prozesse, einschließlich der Lieferung von Plandaten und Nichtbeanspruchbarkeiten, müssen rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres bedient werden.

Weiterführende Informationen

Nähere Details zum Redispatch 2.0 finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie auf den Webseiten der Bundesnetzagentur