Die Braunschweiger Netz GmbH wendet grundsätzlich die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an. Des Weiteren finden die Ergänzenden Bedingungen Gas der Braunschweiger Netz GmbH Verwendung. Sie regeln z.B. die Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), der zuzüglich zu den Netzanschlusskosten berechnet wird und je nach Baugebiet und Anschlussleistung unterschiedlich hoch sein kann. Regelungen für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederdrucknetz sind in den Technischen Anschlussbedingungen Gas beschrieben. Diese stellen wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung.
Zwischen dem Netzkunden und der Braunschweiger Netz GmbH wird ein Netzanschlussvertrag geschlossen. Er regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich der anfallenden Kosten. Der Netzkunde erhält mit diesem Vertrag Zugang zum Netz der Braunschweiger Netz GmbH einschließlich der vorgelagerten Netzinfrastruktur. Vertragspartner sind der Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter) und die Braunschweiger Netz GmbH (Netzbetreiber).
Die Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze sind im Regelwerk "Technische Regel, Arbeitsblatt G2000" (Juli 2009) beschrieben.
Bedingungen für den Netzanschluss
Um den Betreibern von Biogasanlagen die Möglichkeit zu schaftten, ihr Biogas in das Netz der öffentlichen Gasversorgung einzuspeisen, wird auf die technischen
Mindestanforderungen für die Einspeisung in Erdgasnetze im folgenden Text hingewiesen.
