Diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebes

Gleichbehandlung gemäß § 7a Energiewirtschaftsgesetz

„Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Strom- und Gasnetzbetriebs befassten Mitarbeiter ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts (Gleichbehandlungsprogramm) festzulegen, den Mitarbeitern dieses Unternehmens und der Regulierungsbehörde bekannt zu machen und dessen Einhaltung durch eine Person oder Stelle zu überwachen. Pflichten der Mitarbeiter und mögliche Sanktionen sind festzulegen. Die zuständige Person oder Stelle legt der Regulierungsbehörde jährlich spätestens zum 31. März einen Bericht über die nach Satz 1 getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres vor und veröffentlicht ihn.“ (§7a Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz).

Ein Gleichbehandlungsprogramm wurde erarbeitet, dessen Umsetzung und Einhaltung wird laufend kontrolliert. Das Programm verfolgt oben genannte Grundsätze und regelt die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter im Rahmen der energiewirtschaftlichen Gleichbehandlung.

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz wurde ein Gleichbehandlungsbericht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 erstellt:

Gleichbehandlungsbericht

Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und transparenten Strom- und Gasnetzbetriebs

Die Braunschweiger Netz GmbH gewährleistet nach § 7a Abs. 5 EnWG eine diskriminierungsfreie und transparente Ausübung des Netzgeschäftes. Das Braunschweiger Strom- und Gasversorgungsnetz steht allen Energielieferanten gleichermaßen zur Energiebelieferung zur Verfügung.

Unser Gleichbehandlungsprogramm verfolgt diese Grundsätze und regelt die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter im Rahmen der energiewirtschaftlichen Gleichbehandlung.