Alles auf einen Blick
Alle Erzeugungsanlagen <800 kWp sind anmeldepflichtig. Es bedarf einer Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb. Das entsprechende Dokument finden Sie im Downloadbereich.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen („Balkonanlagen“) bis 800 Watt, müssen Sie als Privatperson bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden
Ob Sie einen neuen Zähler benötigen, hängt von Ihrem derzeit verbauten ab. Sollte eine neuer Zähler nötig sein, wird der Tausch von Ihrem Elektrofachbetrieb angemeldet.
Arbeiten an elektrischen Anlagen – hierzu gehört auch Ihre Erzeugungsanlage – dürfen ausschließlich von bei uns eingetragenen Elektrofachbetrieben ausgeführt werden.