Zählerprüfungen

Allgemeine Informationen

Wer ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit darlegt, kann bei der zuständigen Behörde nach § 40 Absatz 1 MessEG beantragen festzustellen, ob ein Messgerät die wesentlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 erfüllt, wobei anstelle der Fehlergrenzen nach § 6 Absatz 2 die in einer Rechtsverordnung nach § 41 Nummer 1 bestimmten Verkehrsfehlergrenzen einzuhalten sind (Befundprüfung).

Für ein Messgerät oder eine damit verbundene Zusatzeinrichtung, das oder die bei der Ermittlung des Verbrauchs an Elektrizität, Gas, Wärme oder Wasser eingesetzt wird, kann die Feststellung nach Absatz 1 auch bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach § 40 Absatz 3 beantragt werden.

Staatlich anerkannte Prüfstelle

Die Qualität der verwendeten Messgeräte sicher zu stellen, ist Aufgabe der unabhängigen, staatlich anerkannten Prüfstelle bei der Braunschweiger Netz GmbH.

Hier werden die verwendeten Zähler auf ihre Genauigkeit und Qualität geprüft. Dieses wird durch qualifiziertes Personal geleistet, welches von hochgenauen Prüfeinrichtungen unterstützt wird.

Antrag auf Befundprüfung eines Elektrizitätsmessgerätes
Antrag auf Befundprüfung eines Gaszählers
Antrag auf Befundprüfung eines Wärmemengenzählers
Antrag auf Befundprüfung eines Wasserzählers
Preise für Wechsel und Befundprüfung von Energie- und Wasserzähler