Der größte Vorteil aus § 14a EnWG für Energiekunden ist ein reduziertes Netzentgelt. Jeder Haushalt ist unterschiedlich, auch jedes Gerät und der Stromzähler, an den es angeschlossen ist. Deswegen können Kunden zwischen einem Modul 1 mit einer pauschalen Reduzierung des Netzentgeltes oder einem Modul 2, das eine prozentuale Reduzierung vorsieht, wählen.
Zusätzlich zu Modul 1 gibt es seit dem 1. April 2025 ein Modul 3, bei dem die Höhe der Netzentgelte je nach Tageszeit verschieden ist. Das heißt: Kunden erhalten nicht nur eine pauschale Reduzierung, sondern zahlen immer dann, wenn die Netzauslastung gering ist, weniger Netzentgelte. Ein Anreiz, den eigenen Stromverbrauch in genau diese Zeiten zu verschieben.
Modul 1 mit pauschaler Reduzierung
Gemeinsame Messung: Gemeinsame Messung bedeutet, dass der gesamte Strom des Haushaltes über einen Zähler gemessen wird.
Getrennte Messung: Getrennte Messung bedeutet, dass der Haushaltsstrom über einen Zähler gemessen und ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen separat über einen weiteren Zähler erfasst wird. Tipp: Die getrennte Messung wird in der Regel benötigt, sofern Kunden einen Wärmepumpentarif bei einem Energielieferanten abschließen möchten.
Pauschale Entlastung: Kunden bekommen eine vom Verbrauch unabhängige Entlastung. Die Höhe variiert und liegt für 2025 im Braunschweiger Netzgebiet bei 137, 43 Euro netto im Jahr.
Wählen Kunden kein Modul aus, wird Modul 1 angesetzt.
Modul 2 mit prozentualer Reduzierung
Getrennte Messung: Die technische Voraussetzung für das Modul 2 ist eine getrennte Messung. Das heißt, es bedarf eines zweiten, separaten Zählers für Wärmepumpe, Wallbox & Co.
Prozentuale Entlastung: Kunden erhalten eine prozentuale Entlastung auf ihr Netzentgelt. Der Arbeitspreis wird auf 40 Prozent je verbrauchter kWh reduziert. Die Höhe variiert und liegt für 2025 im Braunschweiger Netzgebiet bei 3,74 Cent/kwh.
Tipp: Modul 2 lohnt sich vor allem für höhere Verbräuche. Das kann zum Beispiel der Strom für eine Wärmepumpe sein.
Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten
Intelligentes Messsystem: Das Modul 3 kann als Ergänzung zu Modul 1 hinzugebucht werden, um beide Module zu kombinieren. Voraussetzung: Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist installiert und in Betrieb genommen.
Zeitvariable Netzentgelte: Der Netzbetreiber legt drei unterschiedliche Tarifzeiten innerhalb eines Tages fest, die sich nach der Netzauslastung richten. Die Höhe des Netzentgeltes ist abhängig von diesen Tarifzeiten.
Lastspitzen reduzieren: Modul 3 hilft, Lastspitzen im Netz zu glätten. Warum? Kunden zahlen besonders günstige Entgelte, wenn sie ihren Verbrauch in Zeiten mit geringer Netzauslastung verschieben.
Tipp zu Modul 3: Wenn Kunden in ihrem Stromverbrauch nicht flexibel sind und viel Strom in teuren Zeitfenstern beziehen, kann es auch sein, dass sie über dieses Modul mehr zahlen. Sie sollten zu “teuren Stoßzeiten” weniger Strom verbrauchen, damit sich dieses Modul auch auszahlt. Damit die Abrechnung möglich ist, benötigen Kunden außerdem ein Smart Meter.
Im Modul 3 gibt diese drei Tarifstufen:
- Standardtarif (ST): Das ist der Basispreis für die Netzentgelte. Er liegt preislich zwischen Hoch- und Niedriglasttarif. Die Höhe variiert und liegt für 2025 im Braunschweiger Netzgebiet bei 9,36 Cent/kwh.
- Hochlasttarif (HT): Der Hochlasttarif gilt zu Spitzenzeiten, wenn das Netz stark beansprucht ist – die Netzentgelte steigen. Die Höhe variiert und liegt für 2025 im Braunschweiger Netzgebiet bei 11,06 Cent/kwh.
- Niedriglasttarif (NT): Dieser Tarif gilt bei geringer Netzauslastung – jetzt können Kunden von günstigeren Netzentgelten profitieren. Die Höhe variiert und liegt für 2025 im Braunschweiger Netzgebiet bei 3,74 Cent/kwh.