Alle Erzeugungsanlagen <800 kWp sind anmeldepflichtig. Es bedarf einer Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb. Das entsprechende Dokument finden Sie im Downloadbereich.
Es bedarf einer Anmeldung nach der VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen („Balkonanlagen“) bis 800 Watt, müssen Sie als Privatperson bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden
Zulässig ist nur eine Verbindung mit dem Stromkreis über einen Festanschluss oder der Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose.
Ob Sie einen neuen Zähler benötigen, hängt von Ihrem derzeit verbauten ab. Sollte eine neuer Zähler nötig sein, wird der Tausch von Ihrem Elektrofachbetrieb angemeldet.
Arbeiten an elektrischen Anlagen – hierzu gehört auch Ihre Erzeugungsanlage – dürfen ausschließlich von bei uns eingetragenen Elektrofachbetrieben ausgeführt werden.
