FAQ

Muss ich meine Erzeugungsanlage anmelden?

Alle Erzeugungsanlagen sind anmeldepflichtig. Es bedarf einer Anmeldung nach der VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb. Steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 600 Watt, dürfen Sie als Privatperson bei uns anmelden.

Wie melde ich meine Erzeugungsanlage >600Watt richtig an?

Es bedarf einer Anmeldung nach der VDE-AR-N 4105 durch einen Elektrofachbetrieb.

Muss ich meine „steckerfertige“ Erzeugungsanlage anmelden?

Steckerfertige Erzeugungsanlagen „Balkonanlagen“ bis 600 Watt sind anmeldepflichtig. Diese Anlage dürfen Sie auch als Privatperson bei uns anmelden.

Darf ich meine „steckerfertige“ Erzeugungsanlage an einer Haushaltssteckdose anschließen?

Zulässig ist nur eine Verbindung mit dem Stromkreis über einen Festanschluss oder der Anschluss über eine spezielle Einspeisesteckdose.

Benötige ich einen neuen Zähler für meine Erzeugungsanlage?

Ob Sie einen neuen Zähler benötigen, hängt von Ihrem derzeit verbauten ab. Sollte eine neuer Zähler nötig sein, wird der Tausch von Ihrem Elektrofachbetrieb angemeldet.

Darf ich meine Erzeugungsanlage selbst montieren und anschließen?

Arbeiten an elektrischen Anlagen – hierzu gehört auch Ihre Erzeugungsanlage – dürfen ausschließlich von bei uns eingetragenen Elektrofachbetrieben ausgeführt werden.