Anmeldung von Neuanlagen PV & BHKW
Anlagen von 600 Watt (W) bis 135 Kilowatt (kW) werden nach der Anwendungsregel VDEAR-N 4105 angemeldet und Anlagen > 135 kW werden nach der VDE-AR-N 4110. Ab 25 kW wird ein Funkrundsteuerempfänger installiert. Der Funkrundsteuerempfänger dient dazu, dass unsere Netzleitstelle die Einspeisung temporär prozentual abschalten kann, sollte es notwendig werden. Die temporäre Abschaltung der Einspeisung ist gesetzlich geregelt. Ab 30 kW führen wir zusätzlich eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
Ablaufplan einer Anmeldung < 135kW
1. Anfrage bei Ihrem Installateur
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Installateur in Verbindung. Er wird Sie zu Ihrer neuen Erzeugungsanlage beraten.
2. Ihr Installateur meldet Ihre PV-Anlage bei uns an
Nachdem Sie Ihren Installateur beauftragt haben, wird er alle wichtigen Antragsdokumente bei uns einreichen. Bei einer Leistung >30kW führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch.
3. Zählerwechsel und Inbetriebnahme der PV-Anlage
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen, werden wir mit Ihrem Installateur einen Termin vereinbaren. Bei diesem Termin wird der Zählerwechsel und die Inbetriebnahme erfolgen.
4. Einspeisevergütung
Nachdem uns alle Unterlagen vorliegen und der Zählereinbau, die erforderlichen Prüfungen und die Inbetriebnahme abgeschlossen sind, erhalten Sie eine Nachricht sowie einen Abschlagsplan von uns. Dazu muss Ihre Anlage jedoch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein.