Stilllegung von Erdgas-Netzanschlüssen

Sie haben sich für eine andere Art der Wärmeerzeugung entschieden und möchten Ihren Erdgas-Netzanschluss zukünftig nicht mehr nutzen? Die durch die Trennung entstehenden Rückbaukosten stellen wir unseren Kunden seit dem 1. Januar 2026 in Rechnung.

Grundsätzlich gibt es für einen nicht mehr genutzten Gasanschluss zwei Möglichkeiten:

Trennung:

Die endgültige Trennung des Gashausanschlusses im öffentlichen Bereich kostet aktuell netto 2.800 EUR, bzw. brutto 3.332 EUR (Stand 01.01.2026)

Stilllegung:

Wenn Sie den Netzanschluss (noch) nicht endgültig zurückbauen lassen möchten, können Sie Ihren Anschluss stilllegen lassen. Damit bleibt der Anschluss betriebsbereit, es handelt sich lediglich um eine vorübergehende Außerbetriebnahme, sodass eine Belieferung mit Erdgas kurzfristig wieder aufgenommen werden kann. Wir erheben für diese Vorhaltung eine jährliche Pauschale: Für die Leistungsvorhaltung wird für jeweils 12 Monate ohne Nutzung eine Vorhaltepauschale in Höhe von netto 100 EUR, bzw. brutto 119 EUR erhoben.

Zur Beantragung der Stilllegung oder der Trennung nutzen Sie das Formular “Auftrag zur Stilllegung des Gasnetzanschlusses.