Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Verteilnetzbetreiber stehen bundesweit vor einer signifikanten Veränderung: Am 27. November 2023 hat die Bundesnetzagentur die Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinne des §14a EnWG veröffentlicht. Diese sollen ab dem 1. Januar 2024 gelten und den Anschluss von Wärmepumpen, privaten E-Ladeeinrichtungen, Klimageräten und Batteriespeichern beschleunigen. Die Änderungen sind laut Bundesnetzagentur entscheidend für eine schnelle und versorgungssichere Integration dieser Anlagen in das Stromnetz.

Was ist neu?
Betreiber neuer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen müssen ihre Anlagen ab Januar 2024 so auslegen, dass sie bei hoher Netzauslastung ihre Leistung anpassen können. Im Gegenzug erhalten sie vereinfachte Netzanschlüsse und reduzierte Netzentgelte. Für bereits bestehende steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem Stichtag installiert wurden und heute noch nicht gesteuert werden, besteht Bestandsschutz.

Auf unseren Webseiten erhalten unsere Kunden, Installateure und Marktpartner in Kürze weiterführende Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema. Bis dahin bitten wir noch um Geduld.