Die Ampel-Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix von derzeit etwa 45 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen. Photovoltaik spielt damit eine Schlüsselrolle beim Gelingen der Energiewende.
Mit neuen Regelungen will die Bundesregierung zukünftig für einen Zuwachs an Solaranlagen sorgen – das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett gestern verabschiedet hat. Ziel des “Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung” ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbaus der Solarenergie. Auf diese Weise soll die installierte Leistung auf rund 215.000 MW im Jahr 2030 angehoben werden.
Nach dem Beschluss im Kabinett geht das Solarpaket ab Anfang September ins parlamentarische Verfahren. Ziel der Ampel-Koalition ist ein Inkrafttreten Anfang 2024.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet u.a. folgende Neuerungen:
Neuregelungen bei Balkonkraftwerken
Nur noch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur mit einer überschaubaren Anzahl von Daten: Wer auf dem heimischen Balkon eine Solaranlage installiert, soll es bald einfacher haben. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber wird dann nicht mehr erforderlich sein. Außerdem: Die Inbetriebnahme einer Balkon-PV wird zukünftig auch nicht mehr daran scheitern, dass zunächst ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss. Übergangsweise sollen rückwärtslaufende Zähler erlaubt sein.
Die Mini-PV-Anlagen soll es künftig auch mit gewöhnlichen „Schukosteckern“ geben. Die Steckerfrage soll jedoch nicht gesetzlich, sondern über Normen geregelt werden, weshalb sich der Elektrotechnikverband VDE derzeit mit der Thematik befasst.
Änderungen für die Direktvermarktung
Mit den neuen Regelungen will die Bundesregierung künftig die Direktvermarktungspflicht für Anlagen über 100 kW abschaffen. Die Direktvermarktungspflicht sorgte bisher dafür, dass auf Eigenverbrauch ausgerichtete Anlagenbetreiber ihre Anlagen kleiner dimensionierten oder Reststrommengen wegen der Kosten für eine Direktvermarktung abregelten. Künftig sollen sie Reststrommengen ohne Vermarkter, aber auch ohne Vergütung einspeisen dürfen.
Weitere Novellierungen betreffen die Nutzung von Dächern von Mehrfamilienhäusern für Solaranlagen sowie von Freiflächen für Solarparks.