Die Braunschweiger Netz GmbH gewährleistet nach § 7a Abs. 5 EnWG eine diskriminierungsfreie und transparente Ausübung des Netzgeschäftes. Das Braunschweiger Strom- und Gasversorgungsnetz steht allen Energielieferanten gleichermaßen zur Energiebelieferung zur Verfügung.
Ein Gleichbehandlungsprogramm verfolgt diese Grundsätze und regelt die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter im Rahmen der energiewirtschaftlichen Gleichbehandlung.
