Gegenstand dieses Vertrages ist die vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs zwischen Netzbetreiber und Netznutzer, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines vom Netznutzer benannten Dritten.
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Stromlieferanten und der Braunschweiger Netz GmbH als Netzbetreiber im Zusammenhang mit der Strombelieferung von Kunden (Letztverbraucher).
Im Folgenden finden Sie die Preisblätter Strom (Stromnetzentgelt, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung) der Braunschweiger Netz GmbH.
Historische Preisblätter
(Firmierung BS ENERGY NETZ GmbH. Die Umbenennung auf Braunschweiger Netz GmbH erfolgte im August 2010)
Hinweis: Die Braunschweiger Netz GmbH bietet Anschlussnutzern im Bereich Strom alternativ zu ihrer bisherigen Messeinrichtung Zähler an, die dem Anschlussnutzer seinen tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln (vgl. § 21b Abs. 3b EnWG). Bei Interesse stehen wir Ihnen gern für weitere Auskünfte unter 0531 383 - 2488 zur Verfügung. Die Entgelte für die Bereitstellung der neuen Stromzähler entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisblatt. Bitte beachten Sie, dass ein Zählerwechsel außerhalb des Turnuswechsels zu Kosten führt.
Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen. Atypisches Verbrauchsverhalten liegt vor, wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs (Maximallast) eines Netzkunden außerhalb der vom Netzbetreiber veröffentlichten Hochlastzeitfenster (Zeitraum der maximalen Netzlast) liegen. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden nach dem durch die Bundesnetzagentur veröffentlichen „Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach §19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV ab 2011“ mit Stand vom September 2011 ermittelt.
Im Leitfaden werden ebenfalls die Antragsvoraussetzungen für den Antrag des Sonderentgeltes bei der Bundesnetzagentur beschrieben. Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen den Link zum Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Die Braunschweiger Netz GmbH hat die für sein Netz geltenden individuellen Zeitfenster entsprechend dieses Leitfadens ermittelt. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster wurden für die vier Jahreszeiten und für jede Netz- und Umspannebene bestimmt. Relevant sind jeweils die Netz- oder Umspannebene, aus welcher der Letztverbraucher elektrische Energie entnimmt.
