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Netzanschluss und technische Anforderungen

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Die Braunschweiger Netz GmbH wendet grundsätzlich die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) an. Des Weiteren finden die Ergänzenden Bedingungen Strom der Braunschweiger Netz GmbH Verwendung. Sie regeln z.B. die Höhe des Baukostenzuschusses (BKZ), der zuzüglich zu den Netzanschlusskosten berechnet wird und je nach Baugebiet und Anschlussleistung unterschiedlich hoch sein kann.

Die Braunschweiger Netz GmbH ist Ihr kompetenter Partner für den Anschluss oder die Änderung des Anschlusses an das Stromverteilnetz in Braunschweig.

Die NAV regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen der Netzbetreiber Letztverbraucher (Kunden) an sein Niederspannungsnetz anzuschließen hat. Diese Verordnung gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse. Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Anschlussnehmer ist jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes oder Gebäudes. Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss zur Entnahme von Energie nutzt.

Die Braunschweiger Netz GmbH hat von dem Recht der Anpassung der bestehenden Netzanschluss- und Netznutzungsverträge nach AVBEltV an die NAV durch öffentliche Bekanntmachung Gebrauch gemacht (gemäß §115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz).

  • Ergänzende Bedingungen

Netzanschlussvertrag in der Niederspannung

  • Netzanschlussvertrag in der Niederspannung (NS)
  • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers (NS)

Netzanschlussvertrag ab der Mittelspannung

  • Netzanschlussvertrag in der Mittel- und Hochspannung (MS / HS)
  • Anlage 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen ab Mittelspannung (MS)
  • Anlage 2: Bestimmungen zum Betrieb von Mittelspannungsanlagen
  • Anlage 3: Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers (MS)
  • Anlage 4: Meldung des Anlagenverantwortlichen nach VDE 0105-100 ab MS

Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

  • Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
  • Ergänzung zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Technische Mindestanforderungen Niederspannung

  • Technische Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz, TAB 2007
  • Ergänzungen zu den TAB 2007, Teil 1
  • Ergänzungen zu den TAB 2007, Teil 2
  • Ergänzungen zu den TAB 2007, Teil 3 (betrifft § 33 EEG und § 4 KWK-G)
  • Merkblatt: Zeitlich befristete Anschlüsse

Technische Mindestanforderungen Mittelspannung

  • Technische Mindestanforderungen Mittelspannung 2008
  • Ergänzungen zu den TAB MS 2008
  • Ergänzende Bedingungen Strom, u.a. Regelungen zum Baukostenzuschuss
  • Anschluss von Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen)
  • Anschlussschränke im Freien
  • Notstromaggregate
  • Digitale Schutzsysteme
  • Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1

Netzanschluss an das 110 kV Netz

Die Braunschweiger Netz GmbH ermöglicht gemäß der Vorgaben der KraftNAV den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen) mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an das 110 kV-Netz.

Als Anlage finden Sie einen Mustervertrag. Es ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Beschreibungen erforderlich sind, um die vertraglichen Grundlagen ausreichend genau festzulegen. Die technischen Anforderungen wird die Braunschweiger Netz GmbH in Kürze veröffentlichen.

  • (Muster-) Vertrag über den Netzanschluss von Kraftwerken

 

 

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