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Verträge und Netzentgelte

Netzanschluss- und Netznutzungsverträge

Die Braunschweiger Netz GmbH ist Ihr kompetenter Partner für den Anschluss oder die Änderung des Anschlusses an das Gasverteilnetz in Braunschweig. Folgende Grundlagen regeln das Anschlussverhältnis:

  • Netzanschlussvertrag Niederdruck
  • Netzanschlussvertrag Mittel- und Hochdruck
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen Mittel- und Hochdruck
  • Ergänzende Bedingungen Gas
  • Bestimmungen zum Betrieb von Gasdruckregelanlagen
  • Beschreibung der Anschlussstelle Mittel- und Hochdruck
  • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers Mittel- und Hochdruck

Anschlussnutzungsvertrag Kunde
§ 3 der Niederdruckanschlussverordnung regelt das Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer (Kunde) im Niederdruck und dem Netzbetreiber. Mit Anschlussnutzern (Kunden) im Mittel- und Hochdruck muss der Netzbetreiber schriftlich einen Anschlussnutzungsvertrag abschliessen. Im Vertrag sind die Nutzung des Netzanschlusses am Übergabepunkt zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten geregelt.

  • Anschlussnutzungsvertrag Mittel- und Hochdruck
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Gaslieferanten und Braunschweiger Netz GmbH als Netzbetreiber im Zusammenhang mit der Gasbelieferung von Kunden (Letztverbraucher).

  • Lieferantenrahmenvertrag
  • Anlage 1: Ansprechpartner
  • Anlage 2: Ergänzende Bedingungen
  • Anlage 3: Entfällt
  • Anlage 4: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung
  • Anlage 5: Preisblatt, siehe Entgelte Netzzugang
  • Anlage 6: Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
  • Anlage 7: Begriffsbestimmungen
  • Anlage 8: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
  • Anlage 8.1: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)

 

EDI-Rahmenvereinbarung
Die EDI-Rahmenvereinbarung regelt den elektronischen Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber.

  • EDI-Rahmenvereinbarung
  • EDI-Rahmenvereinbarung, Anlage 1

 

Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag regelt die Bedingungen des Netzzugangs zwischen Kunden und Netzbetreiber.

  • Netznutzungsvertrag
  • Anlage 1: Preisblatt, siehe Entgelte Netzzugang
  • Anlage 2: Ansprechpartner, siehe Lieferantenrahmenvertrag Anlage 1
  • Anlage 3: Netzzugangsbedingungen

Entgelte Netzzugang

Preise für die Netznutzung

Das Entgelt ist für die Nutzung des Verteilnetzes der Braunschweiger Netz GmbH, zuzüglich folgender Preisbestandteile:

  • Messung und Messstellenbetrieb (siehe Preisblatt)
  • Abrechnungskosten (siehe Preisblatt)
  • Konzessionsabgabe, in Höhe der Höchstbeträge gemäß Konzessionsabgabenverordnung
  • Umsatzsteuer (in der jeweils gültigen Höhe) 

Für den Netzzugang erforderliche zusätzliche Maßnahmen und Einrichtungen, wie z. B. die Errichtung und der Betrieb von Druckregelanlagen und/oder sonstige Hilfsdienste bzw. Dienstleistungen werden bei Bedarf gesondert geregelt. Gemäß § 17 Abs. 3 ARegV erfolgt die Anpassung der Netzentgelte zum 01. Januar eines Kalenderjahres.

  • Netzentgelte Gas 2008 (ab 13.06.2008)
  • Netzentgelte Gas 2009
  • Netzentgelte Gas 2010
  • Netzentgelte Gas 2011
  • Netzentgelte Gas 2012

Netzentgelte, individuell

  • Sonderentgelte gemäß § 20 GasNEV
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