Die Braunschweiger Netz GmbH ist Ihr kompetenter Partner für den Anschluss oder die Änderung des Anschlusses an das Gasverteilnetz in Braunschweig. Folgende Grundlagen regeln das Anschlussverhältnis:
Anschlussnutzungsvertrag Kunde
§ 3 der Niederdruckanschlussverordnung regelt das Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer (Kunde) im Niederdruck und dem Netzbetreiber. Mit Anschlussnutzern (Kunden) im Mittel- und Hochdruck muss der Netzbetreiber schriftlich einen Anschlussnutzungsvertrag abschliessen. Im Vertrag sind die Nutzung des Netzanschlusses am Übergabepunkt zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten geregelt.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Gaslieferanten und Braunschweiger Netz GmbH als Netzbetreiber im Zusammenhang mit der Gasbelieferung von Kunden (Letztverbraucher).
EDI-Rahmenvereinbarung
Die EDI-Rahmenvereinbarung regelt den elektronischen Datenaustausch zwischen Lieferant und Netzbetreiber.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag regelt die Bedingungen des Netzzugangs zwischen Kunden und Netzbetreiber.
Das Entgelt ist für die Nutzung des Verteilnetzes der Braunschweiger Netz GmbH, zuzüglich folgender Preisbestandteile:
Für den Netzzugang erforderliche zusätzliche Maßnahmen und Einrichtungen, wie z. B. die Errichtung und der Betrieb von Druckregelanlagen und/oder sonstige Hilfsdienste bzw. Dienstleistungen werden bei Bedarf gesondert geregelt. Gemäß § 17 Abs. 3 ARegV erfolgt die Anpassung der Netzentgelte zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
