Gemäß § 36 EnGW Abs. 2 Satz 2 haben Netzbetreiber die Pflicht alle drei Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushaltkunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
Die Feststellung des Grundversorgers ist zum 01.07.2009 erfolgt. Grundversorger für die Jahre 2010 bis 2012 im Netzgebiet Braunschweig ist:
BS|ENERGY Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG
Vertrieb Taubenstraße 7
38106 Braunschweig
Telefon 0531 383 - 8000
